Im Verlag Österreich erschien im Jänner 2025 die 2. Auflage des Werks mit dem Titel „Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen“ (Praxisliteratur). Bei dem Buch der Herausgeberinnen Ludmilla Gasser, Meinhild Hausreither und Christina Pabi (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) handelt es sich um eine kommentierte Gesamtübersicht über das Ausbildungsrecht der Pflegeassistenzberufe. Dieses soll vor allem den Ausbildungseinrichtungen und ihren Lehrkräften als Hilfsmittel für die Durchführung der Pflegeausbildungen dienen. Der Kommentar bietet einen Überblick über die gesamten Ausbildungsregelungen für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Pflegeassistenzlehrgänge, Höhere Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung, Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung, Lehrbetriebe sowie Berufsschulen.
Die erste Auflage dieses Werks erschien 2017 und widmete sich vor allem den Ausbildungen der Pflegeassistenzberufe an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und Pflegeassistenzlehrgängen. Der Fokus lag damals auf den durch die GuKG-Novelle 2016 neu geschaffenen Regelungen, insbesondere die Implementierung der neu geschaffenen Pflegefachassistenz.
Die nunmehrige Neuauflage zeigt die Entwicklungen seit 2017 bis heute im Ausbildungsrecht der Pflegeassistenzberufe. Bedingt durch die steigende Lebenserwartung und den demographischen Wandel steht Österreich, neben vielen anderen Staaten, vor enormen Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Zusätzlich dazu spitzte sich in den letzten Jahren auch der Pflegepersonalmangel zu. Unter anderem diese Umstände haben bewirkt, dass neue Bildungssektoren für die Pflegeausbildung erschlossen wurden, um neue Zielgruppen für eine Pflegeausbildung erreichen zu können.
So setzte der im Jahre 2022 begonnene Pflegerefomprozess der Bundesregierung der vergangenen 27. Legislaturperiode weitere Reformmaßnahmen für die Pflegeassistenzberufe-Ausbildung im Bereich des berufsbildenden Schulwesens sowie in der Berufsausbildung im Rahmen einer Lehre.
Im berufsbildenden Schulwesen bestand im Privatschulbereich seit dem Schuljahr 2020/2021 die Möglichkeit von Schulversuchen mit integrierter Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen. Für die Pflegeassistenzberufe-Ausbildung bedurfte es einer Kooperation mit einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule bzw. einem Lehrgang für Pflegeassistenz.
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit diesen Schulversuchen wurde zunehmend die Ermöglichung dieser berufsbildenden Ausbildungen auch im öffentlichen Schulwesen gefordert. Dies führte bereits im Jahre 2022 zur Schaffung neuer Schulformen im Schulrecht. Mit der Sammelgesetznovelle BGBl I 2022/165 wurden die entsprechenden schul- und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen für die „Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung” sowie für die „Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung” geschaffen. Die Kooperationsverpflichtung mit Gesundheits- und Krankenpflegeschulen oder PA-Lehrgängen wurde im Wesentlichen beibehalten. Seitens des Bildungsressorts wurden die entsprechenden Lehrpläne für die neuen Schulformen ausgearbeitet und im Verordnungswege erlassen.
Auch die Regelungen für die Lehrlingsausbildung in der Pflege ließen nicht lange auf sich warten. So wurde ein Ausbildungsversuch zur Pflegeassistenz- bzw. Pflegefachassistenzlehre durch die Sammelgesetznovelle BGBl I 2023/62, die die berufsausbildungsrechtlichen und berufsrechtlichen Rechtsgrundlagen für die beiden neuen Lehrberufe Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz enthält, ermöglicht. Damit einher gingen auch neue Regelungen für Berufsschulen, für die seitens des Bildungsressorts Übergangslehrpläne erarbeitet und veröffentlicht wurden.
Die Ausbildungsordnungen für die Ausbildungen am Lernort Betrieb wurden vom Wirtschaftsressort im Einvernehmen mit dem Gesundheitsressort erlassen und diese traten am 1. 9. 2023 in Kraft. Die in diesen Ausbildungsordnungen vorgesehenen Ausbildungshandbücher und -dokumentationen sind in einer Erstversion unter www.qualitaet-lehre.at abrufbar und sollen zur Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb beitragen.
Alle diese rechtlichen Maßnahmen werden im vorliegenden Kommentar dargestellt und erläutert.
Die nunmehr möglichen unterschiedlichen Ausbildungswege für die Pflegeassistenzberufe und ihre spezifischen Regelungen stellen eine Herausforderung für die Ausbildungspraxis und den darin tätigen Lehr- und Fachkräften dar. Daher soll dieser Kommentar einerseits einen Überblick über die Vielfalt der Ausbildungsmöglichkeiten bieten und andererseits die Ausbildungseinrichtungen bei der Umsetzung der Pflegeausbildung in den unterschiedlichen Ausbildungsformen unterstützen.
Da sich sowohl die ausbildungsrechtlichen Regelungen für das berufsbildende Schulwesen als auch für die Lehrlingsausbildung in wesentlichen Bereichen an den Regelungen der PA-PFA-AV orientieren bzw. diese auch übernehmen, bleibt der Inhalt dieser Verordnung das Herzstück dieses Kommentars.
Die Anlagen beinhalten aus der ersten Auflage aufgrund nach wie vor bestehender Aktualität übernommene Informationen, die wiederum durch neue aktuelle ergänzt werden.
Die zahlreichen Anmerkungen der Herausgeberinnen zu einzelnen Regelungen sollen einen Beitrag zum Verständnis und zur erleichterten Anwendung der ausbildungsrechtlichen Regelungen leisten.
Zu dem berufsausbildungsrechtlichen Teil enthält das Werk auch weitere ausbildungsrelevante Rechtsquellen, wie beispielsweise einschlägige Regelungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Berufsreifeprüfungsgesetzes, des Ausbildungspflichtgesetzes, etc..
Neben den drei Gesundheits- und Krankenpflegeberufen bilden die Sozialbetreuungsberufe, die zum Teil die Ausbildung in der Pflegeassistenz beinhalten, eine wichtige weitere Säule der Versorgung im Gesundheits- und Sozialbereich Österreichs. Aus diesem Grund bildet der Kommentar auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe und der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisausbildungsverordnung, in der Vorgaben zum Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ enthalten sind, ab.
Weiters sind in der Neuauflage Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten von Pflegeassistenzberufe-Ausbildungen, zur Zuordnung im Nationalen Qualifikationsrahmen und aktuelle ausbildungsrelevante Erlässe des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz enthalten. Weiterhin abgebildet blieb die Schulordnung der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege der Stadt Wien, die von der Generaldirektion des Wiener Krankenanstaltenverbundes zur Verfügung gestellt wurde und als Muster für andere Ausbildungseinrichtungen dienen kann.
Insgesamt bietet das vorliegende Buch erstmalig einen gesamthaften Überblick über den rechtlichen Rahmen, in dem Pflegeassistenzberufeausbildungen in Österreich stattfinden können. Da bisher noch kein Werk alle ausbildungsrechtlichen Regelungen kompakt darstellt, soll durch den Kommentar „Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen“ auch ein Beitrag dazu geleistet werden, die Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen in Österreich darzustellen und in weiterer Folge zu fördern.
Auch im Zusammenhang mit dem hohen Personalbedarf in der Pflege und den Herausforderungen des demographischen Wandels wird es zukünftig notwendig sein, die Pflegeausbildungen weiterzuentwickeln, um weitere Zielgruppen erreichen zu können und verstärkte Ausbildungsinitiativen zu setzen. Hierfür werden vor allem auch die Förderungsmaßnahmen weiter zu überdenken und zu verbessern sein, um neue Anreize dafür zu schaffen, dass insbesondere junge Menschen sich entscheiden, in einen Gesundheits- bzw. Pflegeberuf einsteigen zu wollen. Weitere Attraktivierungsmaßnahmen und Investitionen in die Pflege werden jedenfalls aufgrund ihrer gesellschaftspolitischen Bedeutung unerlässlich sein.
MMag. Ludmilla Gasser
Studium der Rechtswissenschaften und Erziehungswissenschaften; seit 1991 im Bundesministerium für Gesundheit tätig; Schwerpunkte: Berufs- und Ausbildungsrecht der Gesundheitsberufe; Publikationen zu Berufs- und Ausbildungsrecht von Gesundheitsberufen; Lehrtätigkeit an österreichischen Fachhochschulen.
Mag. Christina Pabi
Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in Graz
Tätigkeit als DGKP an der klinischen Abteilung für Hämatologie am LKH Univ.-Klinikum Graz von 10/2013 bis 04/2021
Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz von 10/2015 bis 01/2021
Tätigkeit im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Bereich Allgemeine Gesundheitsrechtsangelegenheiten und Gesundheitsberufe seit 10/2021
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