Die Einführung der Pflegefachassistenz (PFA), im Zuge der Reform des österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) im Jahr 2016, stellt einen strukturellen Wendepunkt im Aufbau der pflegerischen Versorgung in Österreich dar. Ziel war es, die Versorgungsqualität durch eine differenzierte Aufgabenverteilung zu sichern und gleichzeitig dem steigenden Bedarf in der Pflege gerecht zu werden. In Pflegeheimen zeigt sich deutlich, dass die Einbindung dieser neuen Berufsgruppe weit über eine bloße funktionale Ergänzung hinausgeht. Sie erfordert eine kontinuierliche Anpassung organisatorischer Rahmenbedingungen, klar definierte Verantwortungszuweisungen, sowie eine geplante und systematische Kompetenzentwicklung.
Mit den Novellen des GuKG in den Jahren 2022, 2023 und 2024 wurde der Kompetenzrahmen der Pflegeassistenzberufe, aufgrund der Anforderungen des sich verändernden Versorgungssystems, erweitert. Die gesetzlichen Grundlagen gemäß §§ 83 und 83a GuKG definieren die medizinischen Tätigkeiten der Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA) nicht mehr primär über starr aufzählende Tätigkeitslisten, sondern zunehmend über Kompetenzprofile. Dieser Übergang hin zu einer stärkeren Kompetenzorientierung trägt dazu bei, die Praxisrealität flexibler abzubilden und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu fördern.
Weiterhin gilt der Grundsatz, dass sämtliche Tätigkeiten erst nach Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durchgeführt werden dürfen. Der Kompetenzerwerb erfolgt sowohl im Rahmen der Grundausbildung als auch durch gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Gleichzeitig besteht für Dienstgeber die Möglichkeit, den gesetzlichen Kompetenzrahmen auch organisatorisch zu schaffen, etwa durch hausinterne Standards oder differenzierte Risikomanagementstrategien. Diese duale Steuerung – rechtlich und organisatorisch – stellt sicher, dass sowohl Patientensicherheit als auch betriebliche Anforderungen berücksichtigt werden.
In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch eine erhebliche Herausforderung: Die Frage nach dem erforderlichen Kompetenzniveau für spezifische Pflegeinterventionen ist gesetzlich nicht in allen Fällen eindeutig formuliert. Sie ist vielmehr abhängig von der Komplexität der Maßnahme, dem Zustand der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der individuellen Qualifikation der ausführenden Person. Daraus ergibt sich ein hoher Bedarf an klar definierten Verantwortungsbereichen, einer standardisierten Entscheidungsfindung und transparenten und durchgängigen Praxis im täglichen Pflegealltag.
Der erste strukturierte Umsetzungsschritt im Pflege- und Betreuungszentrum bzw. Psychosoziales-Betreuungszentrum (PBZ/PSBZ) Tulln war die Erstellung einer einrichtungsinternen Tätigkeitsmatrix. Diese bildet einerseits den aktuellen rechtlichen Rahmen des GuKG ab und verfolgt andererseits das Ziel, pflegerische Tätigkeiten möglichst vollständig und praxisnah abzubilden. Aufgrund der Änderung von detaillierten Tätigkeitskatalogen hin zu Kompetenzbeschreibungen im GuKG, stellt diese Matrix ein zentrales Orientierungsinstrument dar. Sie schafft Orientierung, unterstützt die Delegationspraxis und trägt zur rechtlichen Sicherheit bei.
Ein besonders relevanter Bereich in diesem Rahmen betrifft den Bereich: „Mitwirkung an medizinischer Diagnostik und Therapie“. Pflegeassistenzkräfte dürfen entsprechende Tätigkeiten ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen ärztlichen Anordnung und unter Aufsicht durchführen. Pflegefachassistenzkräfte hingegen sind befugt, diese Tätigkeiten eigenverantwortlich umzusetzen – ebenfalls auf Basis ärztlicher Anordnung, jedoch ohne unmittelbare Aufsicht. Diese Differenzierung unterstreicht die erweiterte Rolle der PFA, setzt jedoch zwingend voraus, dass die jeweiligen Kompetenzen durch strukturierte Schulungsmaßnahmen nachweislich erworben wurden.
Delegation und Subdelegation spielen in diesem Kontext eine grundlegende Rolle. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sind verantwortlich für die Übertragung pflegerischer Maßnahmen, einschließlich der Sicherstellung von Anleitung, Aufsicht und Unterweisung – insbesondere für Tätigkeiten der medizinischen Diagnostik und Therapie. Ziel ist es eine rechtssichere, qualitativ hochwertige Versorgung sowie eine funktionierende interprofessionelle Zusammenarbeit, umzusetzen.
Zur systematischen Kompetenzentwicklung der Pflegefachassistenz wurde im PBZ/PSBZ Tulln ein modulares Schulungskonzept implementiert. Dieses verfolgt das Ziel, die im GuKG vorgesehenen und erweiterten Kompetenzen nicht nur formal abzubilden, sondern auch nachhaltig in der Praxis zu verankern.
Das Schulungssystem gliedert sich in vier Module:
Modul 1 umfasst grundlegende Maßnahmen im Bereich der Infusionstherapie sowie der subkutanen Applikation. Dazu zählen das Ab- und Anschließen laufender Infusionen, die Sicherstellung der Durchgängigkeit, die Entfernung peripher venöser Verweilkanülen sowie die Verabreichung subkutaner Injektionen und Infusionen.
Modul 2 erweitert diese Kompetenzen um das Legen und den Wechsel peripher venöser Verweilkanülen sowie die Durchführung periphervenöser Infusionen ohne medikamentösen Wirkstoff zur Hydration.
Modul 3 fokussiert das Setzen und Entfernen transurethraler Katheter beim Mann unter Einhaltung aseptischer Standards.
Modul 4 beinhaltet die Assistenz bei der chirurgischen Wundversorgung, einschließlich Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge.
Die Integration dieser Module in den jährlichen Fortbildungsplan stellt sicher, dass Kompetenzentwicklung nicht als punktuelle Maßnahme, sondern als kontinuierlicher Prozess verstanden wird. Gleichzeitig ermöglicht diese Struktur in kontinuierlicher Weise auf den sich ändernden Personalstand adäquat zu reagieren und einen konstant hohen Qualifikationsstand innerhalb der Berufsgruppe sicherzustellen.
Ein wesentlicher Erweiterungsschritt in der Organisationsentwicklung des PBZ/PSBZ Tulln ist die Etablierung einer Stabstelle für Advanced Nursing Education. Diese Funktion schafft die notwendigen strukturellen Ressourcen für die Planung, Koordination und Qualitätssicherung der Aufschulung von Pflegeassistenzberufen. Im Sinne der Standardisierung wurde entschieden, alle im Haus beschäftigten Pflegefachassistenzkräfte unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Grundausbildung durch alle vier Module zu führen. Hintergrund ist die mehrfache Anpassung des Kompetenzrahmens durch Gesetzesnovellen, die eine differenzierte Zuordnung einzelner Ausbildungsstände erschwert hätte. Durch diese Vereinheitlichung wird sichergestellt, dass alle PFA über ein homogenes Kompetenzniveau verfügen.
Diese Maßnahme hat nicht nur Auswirkungen auf die Versorgungsqualität, sondern auch auf die Arbeitszufriedenheit. Pflegefachassistenzkräfte können entsprechend ihres Berufsbildes eingesetzt werden, was zu einer erhöhten beruflichen Identifikation und effizienteren Nutzung personeller Ressourcen führt.
Die Schulungsmaßnahmen wurden bewusst dienstplanverträglich konzipiert, um eine hohe Teilnahmequote bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Betriebs zu gewährleisten. Die Schulungsmaßnahmen wurden maßgeschneidert, um eine reibungslose Umsetzung des Betriebs und hohe Teilnahmequoten sicherzustellen, und alle PFAs wurden bis Ende 2025 geschult. Darüber hinaus wurde ein strukturiertes Onboarding-Konzept entwickelt, um die rechtzeitige Integration neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das modulare Schulungssystem zu erleichtern.
Die Kompetenzentwicklung der Pflegefachassistenz im PBZ/PSBZ Tulln basiert auf drei Säulen: modularer Schulungsstruktur, systematischer Verankerung im Jahresbildungsplan sowie kontinuierlicher Aktualisierung und Verschriftlichung der Tätigkeitsmatrix. Ergänzt wird dieses System durch die Integration in das Onboarding- Konzept neuer Mitarbeitender, wodurch eine nachhaltige und durchgängige Kompetenzentwicklung gewährleistet wird.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Integration der Pflegefachassistenz im Pflegeheim weit mehr ist als eine organisatorische Anpassung. Sie stellt einen tiefgreifenden Veränderungsprozess dar, der rechtliche, fachliche und strukturelle Dimensionen umfasst. Die Erweiterung der Kompetenzen im Rahmen des GuKG schafft die notwendige Grundlage – ihre Wirksamkeit entsteht jedoch erst durch eine konsequente, systematische Umsetzung in der Praxis. Nur unter diesen Bedingungen kann das volle Potenzial der Pflegefachassistenz ausgeschöpft und ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, zukunftsfähigen Pflege geleistet werden.
https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung/bundesnormen
Dagmar Binder, MSc,
ist diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Schwerpunkt Sozialpsychiatrie, Case Management und Pflegeausbildung. Sie ist aktuell als Stabstelle Pflegekoordination (ANE) im PBZ/PSBZ Tulln beschäftigt.
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